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Heizungsförderung 2027

Neue Förderungen für den Kesseltausch

 

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

  • Wärmepumpen: bis zu 5.000 €

  • Biomasseheizungen wie Pelletskessel, Holzvergaserkessel, Kombikessel und Hackgutheizungen: bis zu 6.000 €

  • Nah- und Fernwärmeanschlüsse: bis zu 4.000 €

  • Zusätzliche Boni für Solarthermie und  für förderfähige Tiefenbohrungen oder Brunnen

  • Förderquote: bis zu 20 % der Investitionskosten, begrenzt durch die jeweiligen Förderhöchstbeträge.

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Wann startet die Förderung?

  • 02.11.2026: Neuauflage der Kesseltausch-Förderung 2026

  • 04.01.2027: Start der neuen Kesseltausch-Förderung 2027

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Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Kesseltausch 2026: Online registrieren, Heizungstausch durchführen und innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung den Förderantrag einreichen. Die Heizung muss bis dahin fertig installiert und abgerechnet sein.

  • Kesseltausch 2027: Förderantrag vor Baubeginn sowie vor Lieferungen und Leistungen einreichen. Ab Genehmigung bleiben 9 Monate für die Installation, Inbetriebnahme und Übermittlung der Endabrechnung.

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Wie weit rückwirkend gilt die Förderung?

Bei der Neuauflage 2026 werden Lieferungen und Leistungen ab dem 07.10.2026 rückwirkend anerkannt.​ Die Registrierung ist vom 02.11. bis 31.12.2026 möglich, solange Fördermittel verfügbar sind.

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Weitere Informationen zu den zusätzlichen Fördermöglichkeiten in Niederösterreich und Wien sowie den jeweiligen Förderhöhen und Voraussetzungen sind nachfolgend aufgeführt.

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Alle Förderbedingungen und Details zur Antragstellung:

www.sanierungsoffensive.gv.at

In dieser Spalte erfahren Sie mehr über Förderungen in Niederösterreich.
Bild, das Niederösterreich repräsentiert

Bundesförderung - Kesseltausch 2027

Es wird der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung durch ein förderfähiges, klimafreundliches Heizsystem gefördert.

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Wieviel wird gefördert?

Wärmepumpen: bis zu 5.000€​

Biomasseheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz): bis zu 6.000€

Nah- und Fernwärmeanschluss: bis zu 4.000€

Förderquote: bis zu 20% der Investitionskosten, begrenzt durch Förderhöchstbeträge

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Zusätzlich sind Bonusauszahlungen bei Solaranlagen oder Tiefenbohrungen für Wärmepumpen möglich.

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Wer ist förderberechtigt?

Privatpersonen mit Ein-, Zwei- oder Reihenhäusern und Eigentümergemeinschaften im Wohnbau (eigene Förderrichtlinie)

Weitere Informationen:

Förderbedingungen und Antragstellung - Kesseltausch

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​Landesförderung Niederösterreich​

Es gibt keine direkte Fördersumme, sondern die Möglichkeit einen 4 % Annuitätenzuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens zu beantragen.

Weitere Informationen

 

Zusätzlich: Einige Gemeinden können weitere Förderungen anbieten

In dieser Spalte erfahren Sie mehr über Förderungen in Wien.
Bild, das Wien repräsentiert

Bundesförderung - Kesseltausch 2027

Es wird der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung durch ein förderfähiges, klimafreundliches Heizsystem gefördert.

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Wieviel wird gefördert?

Wärmepumpen: bis zu 5.000€​

Biomasseheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz): bis zu 6.000€

Nah- und Fernwärmeanschluss: bis zu 4.000€

Förderquote: bis zu 20% der Investitionskosten, begrenzt durch Förderhöchstbeträge

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Zusätzlich sind Bonusauszahlungen bei Solaranlagen oder Tiefenbohrungen für Wärmepumpen möglich.

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Wer ist förderberechtigt?

Privatpersonen mit Ein-, Zwei- oder Reihenhäusern und Eigentümergemeinschaften im Wohnbau (eigene Förderrichtlinie)

Weitere Informationen:

Förderbedingungen und Antragstellung - Kesseltausch

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Landesförderung Wien

Die Stadt Wien fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 35 % der anerkannten Kosten – bis zu 8.000 € im Eigenheim bzw. 5.250 € bei Wohnungen. Für Wärmepumpen mit Geothermie, Grundwasser oder Abwärme gibt es zusätzlich einen Bonus von bis zu 4.000 €.

Weitere Informationen: "Raus aus Gas" - Förderungen und Errichtung und Umstellung/Nachrüstung

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