Heizungsförderung 2027
Neue Förderungen für den Kesseltausch
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
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Wärmepumpen: bis zu 5.000 €
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Biomasseheizungen wie Pelletskessel, Holzvergaserkessel, Kombikessel und Hackgutheizungen: bis zu 6.000 €
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Nah- und Fernwärmeanschlüsse: bis zu 4.000 €
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Zusätzliche Boni für Solarthermie und für förderfähige Tiefenbohrungen oder Brunnen
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Förderquote: bis zu 20 % der Investitionskosten, begrenzt durch die jeweiligen Förderhöchstbeträge.
Wann startet die Förderung?
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02.11.2026: Neuauflage der Kesseltausch-Förderung 2026
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04.01.2027: Start der neuen Kesseltausch-Förderung 2027
Wie funktioniert die Antragstellung?
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Kesseltausch 2026: Online registrieren, Heizungstausch durchführen und innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung den Förderantrag einreichen. Die Heizung muss bis dahin fertig installiert und abgerechnet sein.
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Kesseltausch 2027: Förderantrag vor Baubeginn sowie vor Lieferungen und Leistungen einreichen. Ab Genehmigung bleiben 9 Monate für die Installation, Inbetriebnahme und Übermittlung der Endabrechnung.
Wie weit rückwirkend gilt die Förderung?
Bei der Neuauflage 2026 werden Lieferungen und Leistungen ab dem 07.10.2026 rückwirkend anerkannt. Die Registrierung ist vom 02.11. bis 31.12.2026 möglich, solange Fördermittel verfügbar sind.
Weitere Informationen zu den zusätzlichen Fördermöglichkeiten in Niederösterreich und Wien sowie den jeweiligen Förderhöhen und Voraussetzungen sind nachfolgend aufgeführt.
Alle Förderbedingungen und Details zur Antragstellung:


Bundesförderung - Kesseltausch 2027
Es wird der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung durch ein förderfähiges, klimafreundliches Heizsystem gefördert.
Wieviel wird gefördert?
Wärmepumpen: bis zu 5.000€
Biomasseheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz): bis zu 6.000€
Nah- und Fernwärmeanschluss: bis zu 4.000€
Förderquote: bis zu 20% der Investitionskosten, begrenzt durch Förderhöchstbeträge
Zusätzlich sind Bonusauszahlungen bei Solaranlagen oder Tiefenbohrungen für Wärmepumpen möglich.
Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen mit Ein-, Zwei- oder Reihenhäusern und Eigentümergemeinschaften im Wohnbau (eigene Förderrichtlinie)
Weitere Informationen:
Förderbedingungen und Antragstellung - Kesseltausch
Landesförderung Niederösterreich
Es gibt keine direkte Fördersumme, sondern die Möglichkeit einen 4 % Annuitätenzuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens zu beantragen.
Zusätzlich: Einige Gemeinden können weitere Förderungen anbieten

Bundesförderung - Kesseltausch 2027
Es wird der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung durch ein förderfähiges, klimafreundliches Heizsystem gefördert.
Wieviel wird gefördert?
Wärmepumpen: bis zu 5.000€
Biomasseheizungen (Pellets, Hackgut, Stückholz): bis zu 6.000€
Nah- und Fernwärmeanschluss: bis zu 4.000€
Förderquote: bis zu 20% der Investitionskosten, begrenzt durch Förderhöchstbeträge
Zusätzlich sind Bonusauszahlungen bei Solaranlagen oder Tiefenbohrungen für Wärmepumpen möglich.
Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen mit Ein-, Zwei- oder Reihenhäusern und Eigentümergemeinschaften im Wohnbau (eigene Förderrichtlinie)
Weitere Informationen:
Förderbedingungen und Antragstellung - Kesseltausch
Landesförderung Wien
Die Stadt Wien fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 35 % der anerkannten Kosten – bis zu 8.000 € im Eigenheim bzw. 5.250 € bei Wohnungen. Für Wärmepumpen mit Geothermie, Grundwasser oder Abwärme gibt es zusätzlich einen Bonus von bis zu 4.000 €.
Weitere Informationen: "Raus aus Gas" - Förderungen und Errichtung und Umstellung/Nachrüstung
